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Die Umschulungen und Fortbildungen sind förderungswürdig und können finanziell unterstützt werden.

 Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin oder informieren Sie sich unter

  • Bundesagentur für Arbeit,ARGE/ Jobcenter zur Klärung, ob ein Anspruch auf einen Bildungsgutschein vorliegt
  • Berufsförderungsdienst (BfD)  wenn Ansprüche nach Soldaten-Versorgungsgesetz (SVG)bestehen
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Bund Oldenburg/ Bremen, Braunschweig, Hannover  über die Umschulung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation

Bei entsprechenden Voraussetzungen  werden Kursgebühren und Lernmittel sowie

Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte zu 100 % ersetzt.