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Der einfachste Weg für Unternehmen, Fachkräftenachwuchs zu finden und sie langfristig zu binden, ist sie selbst auszubilden.
Dazu bedarf es aber auch geeigneter Ausbilder, die Freude und Geduld aufbringen, ihr fachliches Wissen mit methodischem Know-how und pädagogischem Feingefühl an Auszubildende zu vermitteln.
War es früher schwierig, einen Ausbildungsplatz zu finden, scheint heute das Problem darin zu liegen, geeignete junge Menschen zu finden, die sich mit Ehrgeiz und Durchhaltevermögen ihrer Ausbildung widmen. Engagierte Ausbilder, die die Azubis erfolgreich durch die Ausbildung führen und sie perfekt auf die sich anschließende Prüfung vorbereiten sind auch ein Aushängeschild für ihre Firma und legen die Basis für ausreichend gut ausgebildeten Nachwuchs.

Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) gilt als die anerkannteste Qualifikation in diesem Bereich und ist für die Erstausbildung von jungen Menschen unter 25 Jahren seit 2009 wieder Pflicht.
In diesen Vorbereitungskursen vermitteln wir Ihnen Kompetenzen in folgenden Handlungsbereichen:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Die Lehrgänge richten sich an zukünftige Berufsausbilder in Betrieben, sowie an Teilnehmer von Meisterqualifikationen, die im Rahmen ihrer Industriemeister-Weiterbildung die AEVO-Prüfung ablegen müssen.
Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen.
Die Ausbildungsinhalte und die AEVO-Prüfung gelten berufsübergreifend (Ausnahmen: Land- und Hauswirtschaft).
Abschluss: schriftlich-theoretische und mündlich-praktische Prüfung vor der Handelskammer.
Jeder Prüfungsteil muss mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden (entspricht mindestens jeweils 50 Punkten), dann ist die Prüfung bestanden.

Förderung durch Bildungsgutschein

Ihre Umschulung kann nach § 77 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% durch die Agentur für Arbeit, die Jobcenter oder andere Kostenträger gefördert werden.
Dies geschieht über einen Bildungsgutschein, den Ihnen Ihr Vermittler beim Kostenträger ausstellen kann wenn
die Ausbildung/ Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei Ihnen wegen fehlenden eines fehlendes Bildungsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist.
Durch den Bildungsgutschein wird ihr Bildungsziel (Berufsbild, bzw. Art der Qualifikation), die maximale Dauer der Förderung und der Zeitraum bis zum Start der Maßnahme bestimmt.
Sie können sich dann für den Anbieter Ihrer Maßnahme selbst entscheiden, sofern diese nach AZAV zugelassen ist.
Sie geben dann Ihren Bildungsgutschein bei Ihrem ausgewählten Bildungsträger ab, entsprechende notwendige Daten werden dort ergänzt und durch Abgabe beim Kostenträger wird dann der Antrag auf Förderung gestellt.
Für die rechtsgültige Förderzusage erhalten Sie vom Kostenträger einen Bewilligungsbescheid.
Sollten Sie diesen nicht erhalten, können Sie kostenlos von der Kursteilnahme zurücktreten.

Förderung durch die Rentenversicherung

Eine Förderung durch die Rentenversicherung ist möglich, wenn Sie eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie können aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr Ihren bisherigen Beruf vollständig ausüben, haben dadurch Verdiensteinbußen und erhalten eine Erwerbsminderungsrente.
Sie müssen als Antragsteller mindesten 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Die Zuständigkeit der Rentenversicherung sollte geklärt und eine Förderung über andere Kostenträger ausgeschlossen sein.

Förderung durch die Berufsgenossenschaft

Im Falle einer Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall kann die Berufsgenossenschaft für die Förderung einer Umschulungsmaßnahme eintreten.

Förderung nach Soldatenversorgungsgesetz

Für die berufliche Ausbildung von Zeitsoldaten nach Dienstende können Fördermittel über den Berufsförderdienst (BfD) der Bundeswehr beantragt werden.